Unzureichende Dosierungsanweisungen

Wir erhalten regel­mäßig klassische Rezepte und E-Rezepte mit unzu­reichenden Dosierungs­anweisungen (z. B. bei Bedarf, zur Nacht etc.).

Die Frage, die wir uns stellen, ist, ob diese Rezepte, wenn wir über­sehen haben, diese zu ergänzen, retaxiert werden können. Wir haben nur gelesen, dass bei einer fehlenden Dosierung keine Retaxierung erfolgen darf. Fallen diese Fälle auch darunter?

Antwort

Unserer Meinung nach können „bei Bedarf“ und „zur Nacht“ aus­reichende Dosier­an­weisungen sein, sodass Sie in diesen Fällen nicht mit einer Retax rechnen müssen. Beim Hinweis „bei Bedarf“ könnten Sie jedoch die Tages­höchst­menge ergänzen und in jedem Fall auch der Patientin bzw. dem Patienten mitteilen.

Sollte Ihnen eine Dosierungs­anweisung sinnlos erscheinen, etwa wenn bei Tropfen die Anweisung „2 Tabletten abends“ angegeben ist, dann müssen Sie die Dosierungs­anweisung nach Rück­sprache mit der Arzt­praxis korrigieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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