Unzureichende Dosierungsanweisungen
Wir erhalten regelmäßig klassische Rezepte und E-Rezepte mit unzureichenden Dosierungsanweisungen (z. B. bei Bedarf, zur Nacht etc.).
Die Frage, die wir uns stellen, ist, ob diese Rezepte, wenn wir übersehen haben, diese zu ergänzen, retaxiert werden können. Wir haben nur gelesen, dass bei einer fehlenden Dosierung keine Retaxierung erfolgen darf. Fallen diese Fälle auch darunter?
Antwort
Unserer Meinung nach können „bei Bedarf“ und „zur Nacht“ ausreichende Dosieranweisungen sein, sodass Sie in diesen Fällen nicht mit einer Retax rechnen müssen. Beim Hinweis „bei Bedarf“ könnten Sie jedoch die Tageshöchstmenge ergänzen und in jedem Fall auch der Patientin bzw. dem Patienten mitteilen.
Sollte Ihnen eine Dosierungsanweisung sinnlos erscheinen, etwa wenn bei Tropfen die Anweisung „2 Tabletten abends“ angegeben ist, dann müssen Sie die Dosierungsanweisung nach Rücksprache mit der Arztpraxis korrigieren.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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