Was ist bei unterschiedlichen Angaben zur Packungsgröße zu tun?

Uns liegt ein E-Rezept über „Novalgin Tropfen 20 ml N1 PZN 00237848“ vor. Hinter der angegebenen PZN verbirgt sich jedoch Novalgin Tropfen 100 ml. Was hat in diesem Fall Vorrang: die aufgeführte PZN oder die ausgeschriebene Packungsgröße?

Antwort

Laut § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die
Apotheke Rücksprache mit der verschreibenden Person zu nehmen und sich hieraus
ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem
Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, bei der elektronischen
Verordnung im elektronischen Abgabedatensatz aufzunehmen und mittels qualifizierter
elektronischer Signatur zu signieren.

Da das verordnete Arzneimittel nicht mit der angegebenen PZN übereinstimmt, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel und Sie müssen mit der verordnenden Person Rücksprache halten und die Korrektur im elektronischen Abgabedatensatz dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung