Muss etwas bei unterschiedlichen Stückzahlen im Rahmen von Normbereichen beachtet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns wurde eine Verordnung über Remicade 100 mg N1 3 Stück PZN 02001653 vorgelegt.
Dürfen wir auch den Rabattartikel Remicade 100 mg N1 4 Stück abgeben? Spielt der Preisanker bei Rabattartikeln eine Rolle?
Antwort
Laut Lauer-Taxe wird sowohl die Packungsgröße mit 3 als auch die mit 4 Stück als N1 deklariert. Dementsprechend spricht nichts dagegen, eine N1 mit 4 Stück abzugeben. Stehen mehrere Rabattartikel zur Verfügung, kann die Apotheke gemäß Rahmenvertrag frei unter diesen wählen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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