Trulicity auf Entlassrezept möglich?
Uns liegt ein Entlassrezept über „Trulicity 1,5 mg Injektionslösung i. e. Fertigpen N2 PZN 10921534“ zulasten der IKK classic vor.
Dürfen wir diese Packung abgeben, da es keine N1-Packung gibt und N2 die kleinste im Handel befindliche Packung ist?
Antwort
In § 4 Abs. 2 Anlage 8 Rahmenvertrag steht Folgendes:
4 Abs. 2 Anlage 8 Rahmenvertrag
„Ist eine Arzneimittelpackung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen, das gemäß Packungsgrößenverordnung bestimmt wurde, definiert, aber die entsprechende oder eine kleinere Packungsgröße nicht im Handel, kann keine Packung abgegeben werden.“
Für Trulicity ist eine N1-Packung definiert, aber nicht im Handel. Somit besteht nach Anlage 8 des Rahmenvertrags grundsätzlich keine Möglichkeit der Abgabe. Für Ersatzkassen gibt es im Arzneiversorgungsvertrag eine Regelung für diesen Fall.
6 Abs. 1 Buchst. a vdek-AVV
„Sind nur Packungen im Handel, deren Größe das kleinste definierte Packungsgrößenkennzeichen überschreitet, so stellt die Abgabe der kleinsten verfügbaren Packung einen unbedeutenden Fehler nach § 6 Rahmenvertrag dar, der nicht zur Zurückweisung der Verordnung führt. Die Apotheke hat in diesen Fällen einen Vermerk und das vereinbarte Sonderkennzeichen 06460731 auf dem Verordnungsblatt aufzutragen bzw. im Abgabedatensatz zu übermitteln.“
Ob solch eine Regelung auch für Primärkassen gilt, muss im für Sie geltenden Primärkassenvertrag überprüft werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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