Dürfen wir ein teureres Nachfolgepräparat abgeben?

Uns liegt eine Verordnung über „Acarizax SUT N3 90 St. PZN 10946741“ ohne Aut-idem-Kreuz vor.
Dieses Präparat ist AV gemeldet, es ist jedoch in der EDV ein Nachfolger verknüpft. Dürfen wir den Nachfolger ohne Rezeptänderung abgeben?

Antwort

Laut unserer Recherche in der Lauer-Taxe ist in diesem Fall der Nachfolger eine aut-idem-fähige Alternative. Beachten Sie aber, dass der Nachfolger im Vergleichs-VK teurer ist als das ursprünglich verordnete Präparat. Sie haben in dieser Gruppe die Wahl zwischen den beiden Originalen und den Importen, daher ist der Vergleichs-VK maßgeblich. Bei Abgabe des Nachfolgers wird somit der Preisanker überschritten, zudem gibt es Importe, die günstiger wären als das „neue“ Original. Mit entsprechender Dokumentation und wenn kein günstigeres Produkt lieferbar ist, dürften Sie auch den Nachfolger abgeben. Jedoch ist es in diesem Fall vielleicht sinnvoll, trotzdem ein neues Rezept anzufordern, da dies in der Arztpraxis dann auch direkt für mögliche Folgerezepte im System abgespeichert werden kann und dies für Sie weniger Dokumentationsaufwand bedeutet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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