Tadalafil auf Kassenrezept?
Dürfen wir ein Kassenrezept über „Tadalafil 5 mg Biomo 112 FTA PZN 19290851“ mit der Diagnose „benignes Prostatasyndrom“ beliefern?
Antwort
Grundsätzlich gilt Tadalafil als Lifestyle-Arzneimittel. Es gibt jedoch nach Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie eine Ausnahme:
Anlage II AM-RL
„G 04 BE 08 Tadalafil (Ausnahme Tadalafil 5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern)“
Tadalafil 5 mg kann also beim benignen Prostatasyndrom zulasten der GKV verordnet werden. Da es sich bei dem verordneten Arzneimittel jedoch um eine Jumbopackung handelt, die nicht erstattungsfähig ist, brauchen Sie ein neues Rezept über eine abgabefähige Packungsgröße.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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