Tadalafil auf Kassen­rezept?

Dürfen wir ein Kassen­rezept über „Tadalafil 5 mg Biomo 112 FTA PZN 19290851“ mit der Diagnose „benignes Prostata­syndrom“ beliefern?

Antwort

Grundsätzlich gilt Tadalafil als Lifestyle-Arznei­mittel. Es gibt jedoch nach Anlage II der Arznei­mittel-Richt­linie eine Aus­nahme:

Anlage II AM-RL

„G 04 BE 08 Tadalafil (Ausnahme Tadalafil 5 mg zur Behandlung des benignen Prostata­syndroms bei erwachsenen Männern)“

Tadalafil 5 mg kann also beim benignen Prostata­syndrom zulasten der GKV verordnet werden. Da es sich bei dem ver­ordneten Arznei­mittel jedoch um eine Jumbo­packung handelt, die nicht erstattungs­fähig ist, brauchen Sie ein neues Rezept über eine abgabe­fähige Packungs­größe.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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