Tabletten nicht viertelbar - dürfen wir auf eine andere Wirkstärke tauschen?

Folgender Fall bereitet uns Kopfzerbrechen: verordnet wurde Prednisolon 20 mg 10 St., welche zur Anwendung geviertelt werden müssen.
Zur Zeit sind allerdings keine viertelbaren Tabletten dieser Stärke lieferbar. Es gibt nur Tabletten mit 20 mg, die halbiert werden könnten – dies passt jedoch nicht zur erforderlichen Dosierung. Dürfen wir in diesem Fall 20 Tabletten zu je 10 mg abgeben, welche teilbar sind? Damit käme man ebenfalls auf die benötigten 5 mg. Wie müsste diese Vorgehensweise dokumentiert werden?

Antwort

Der Austausch auf eine abweichende Wirkstärke bei Nichtlieferbarkeit ist gemäß § 129 Abs. 2a SGB V abgedeckt. Für die Dokumentation sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • E-Rezept:
    • Die Dokumentation erfolgt mittels Rezeptänderungsschlüssel 13 plus qualifizierter elektronischer Signatur
  • Papierrezept:
    • Zeile 1: Sonder-PZN 02567024 + Faktor (2, 3 oder 4)
    • Zeile 2: PZN der abgegebenen Packung

Zusätzlich sollten Sie noch einen Vermerk ergänzen, dass andere verfügbare Optionen nicht in der gewünschten Dosierung teilbar sind und der Patient über die angepasste Dosierung der neuen Wirkstärke aufgeklärt wurde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung