Sutent: Darf die 28er-Packung gegen die 30er-Packung ausgetauscht werden?

Verordnet ist „Sutent 50 mg Haematopharm 28 Stück“ zulasten der Barmer GEK. Alle Importe mit 28 Stück sind nicht lieferbar.

Das Orginal mit 30 Stück ist aber gar nicht der Bezugsartikel für die Importe mit 28 Stück. Darf man das Original trotzdem mit entsprechender Sonder-PZN und dokumentierter Rücksprache mit dem Arzt abgeben oder brauche ich in jedem Fall ein neues Rezept über 30 Stück?

Antwort:

Beide Packungsgrößen (28 St. und 30 St.) tragen ein N1-Kennzeichen, sodass sie bei Anwendung der Aut-idem-Kriterien laut § 4 Rahmenvertrag austauschbar sind.

Da keine Rabattverträge zu beachten sind, müssten Sie allerdings gemäß § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag entweder das namentlich verordnete oder eines der drei preisgünstigsten Präparate abgeben (s. Abb.).

Da nur 28er-Packungen für eine Abgabe nach Rahmenvertrag in Frage kommen, sollte das Rezept vom Arzt in eine Verordnung einer lieferbaren 30er-Packung geändert werden. Eine Mengenänderung darf nur durch den Arzt erfolgen. Die Änderung muss dieser mit Datum und Unterschrift abzeichnen.

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