Stellen statt Charge weiterhin erlaubt?

Wir sind eine Apotheke mit Verblisterung und stellen uns die Frage, wie wir seit dem 01.01.2026 die Charge dokumentieren müssen. Die Übergangslösung mit der Angabe „STELLEN“ anstatt der Chargenangabe galt ja nur bis zum 31.12.2025.

Antwort

Die „Änderungsvereinbarung zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V“ erlaubt es Apotheken, beim Stellen der Arzneimittel zu patientenindividuellen Blistern von der Chargendokumentation abzusehen. Anstelle der Chargennummer muss der Begriff „STELLEN“ in das Datenfeld eingetragen werden. Diese Regelung hatte ursprünglich bis zum 30.06.2025 gegolten und war dann nochmal bis zum 31.12.2025 verlängert worden. Die Frist wurde zum Jahresende 2025 erneut verlängert, diesmal bis zum 31.12.2026, sodass Sie weiterhin das Wort „STELLEN“ anstatt der Charge angeben können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung