Gibt es eine Sonder-PZN für eine Über­schreitung der Be­lieferungs­frist?

Wir stellen uns die Frage, ob wir bei der Über­­schreitung der Belieferungs­­frist eine Sonder-PZN an­geben müssen oder ob ein Ver­merk aus­reicht.

Antwort

Uns ist nicht bekannt, dass es dafür eine Sonder-PZN gibt. Laut § 6 Abs. 2 Buchst. g7 Rahmen­­vertrag ist Folgendes zu beachten:

6 Abs. 2 Buchst. g7 Rahmen­vertrag

„[…] die Apotheke ein Arznei­mittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arznei­mittel-Richt­linie vorge­sehenen Belieferungs­zeit von derzeit 28 Tagen nach Aus­stellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rück­sprache mit der ver­schreibenden Person und die Gründe für die Frist­über­­schreitung

  • auf einem papier­ge­bundenen Ver­ordnungs­blatt doku­mentiert und von der Apothekerin/vom Apotheker abge­zeichnet werden oder
  • bei einer elektro­nischen Ver­ordnung im elektro­nischen Abgabe­daten­satz ent­sprechend der Regelungen nach § 2 Absatz 17 Satz 4 zur Rezept­änderung ergänzt und mittels qualifi­zierter elektro­nischer Signatur signiert werden.“

Demnach sollte ein Ver­merk mit Ab­zeichnung bzw. qualifi­zierter elektro­nischer Signatur aus­reichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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