Gibt es eine Sonder-PZN für eine Überschreitung der Belieferungsfrist?
Wir stellen uns die Frage, ob wir bei der Überschreitung der Belieferungsfrist eine Sonder-PZN angeben müssen oder ob ein Vermerk ausreicht.
Antwort
Uns ist nicht bekannt, dass es dafür eine Sonder-PZN gibt. Laut § 6 Abs. 2 Buchst. g7 Rahmenvertrag ist Folgendes zu beachten:
6 Abs. 2 Buchst. g7 Rahmenvertrag
„[…] die Apotheke ein Arzneimittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arzneimittel-Richtlinie vorgesehenen Belieferungszeit von derzeit 28 Tagen nach Ausstellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rücksprache mit der verschreibenden Person und die Gründe für die Fristüberschreitung
- auf einem papiergebundenen Verordnungsblatt dokumentiert und von der Apothekerin/vom Apotheker abgezeichnet werden oder
- bei einer elektronischen Verordnung im elektronischen Abgabedatensatz entsprechend der Regelungen nach § 2 Absatz 17 Satz 4 zur Rezeptänderung ergänzt und mittels qualifizierter elektronischer Signatur signiert werden.“
Demnach sollte ein Vermerk mit Abzeichnung bzw. qualifizierter elektronischer Signatur ausreichen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung