Rezept mit Aut-idem-Kreuz: Sind Arznei­mittel desselben Herstellers austauschbar?

Wir haben mal wieder ein Rezept mit Aut-idem-Kreuz erhalten, das verordnete Präparat ist nicht lieferbar. Jetzt fragen wir uns, ob bei gesetztem Aut-idem-Kreuz auf einer GKV-Ver­ordnung ausge­tauscht werden darf, wenn das andere Arznei­mittel zwar ein anderes Generikum ist, aber vom gleichen Hersteller kommt. Beispiel: Ramipril AbZ (Hersteller AbZ-Pharma GmbH, zurzeit nicht lieferbar) gegen Ramipril-CT (Hersteller AbZ-Pharma GmbH, lieferbar).

Dürfen wir solch einen Aus­tausch vor­nehmen und wie müssten wir dies doku­mentieren?

Antwort

Generika gelten jeweils als eigen­ständige Fertig­arznei­mittel mit eigener Zulassung und PZN und nicht als identische Arznei­mittel, wie es bei Originalen und den bezug­nehmend darauf zuge­lassenen Importen der Fall ist. Im Vergleich Original/Import ist daher ein Aus­tausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz erlaubt (und je nach Lage der Rabatt­ver­träge auch ver­pflichtend) – bei Generika ist dies nicht zulässig. In solch einem Fall müssten Sie bei der ver­ordnenden Person ein Rezept über das andere Arznei­mittel bzw. eine Ver­ordnung ohne Aut-idem-Kreuz an­fordern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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