Rezept mit Aut-idem-Kreuz: Sind Arzneimittel desselben Herstellers austauschbar?
Wir haben mal wieder ein Rezept mit Aut-idem-Kreuz erhalten, das verordnete Präparat ist nicht lieferbar. Jetzt fragen wir uns, ob bei gesetztem Aut-idem-Kreuz auf einer GKV-Verordnung ausgetauscht werden darf, wenn das andere Arzneimittel zwar ein anderes Generikum ist, aber vom gleichen Hersteller kommt. Beispiel: Ramipril AbZ (Hersteller AbZ-Pharma GmbH, zurzeit nicht lieferbar) gegen Ramipril-CT (Hersteller AbZ-Pharma GmbH, lieferbar).
Dürfen wir solch einen Austausch vornehmen und wie müssten wir dies dokumentieren?
Antwort
Generika gelten jeweils als eigenständige Fertigarzneimittel mit eigener Zulassung und PZN und nicht als identische Arzneimittel, wie es bei Originalen und den bezugnehmend darauf zugelassenen Importen der Fall ist. Im Vergleich Original/Import ist daher ein Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz erlaubt (und je nach Lage der Rabattverträge auch verpflichtend) – bei Generika ist dies nicht zulässig. In solch einem Fall müssten Sie bei der verordnenden Person ein Rezept über das andere Arzneimittel bzw. eine Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz anfordern.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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