Rinvoq – 28 vs. 30 Stück

Wir haben eine Frage zu Rinvoq 15 mg und 30 mg Retard­tabletten (PZN 19289747 bzw. 18045807).
Wir haben für beide Arznei­mittel eine Ver­ordnung über jeweils 28 Stück vorliegen.

Dürfen wir bei Nicht­ver­füg­bar­keit auf jeweils 30 Stück aus­tauschen?

Antwort

Die verschiedenen Packungs­größen von Rinvoq sind nicht aut-idem-fähig, da sie nicht demselben N-Bereich zugeordnet werden. Dementsprechend dürfen Sie keinen Aus­tausch unter diesen Arznei­mitteln vor­nehmen. Somit lautet unsere Empfehlung, dass Sie das Rezept durch die Ärztin oder den Arzt auf 30 Stück ändern lassen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei dieser Preis­klasse sollten Sie kein Risiko eingehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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