Ist diese Rezeptbelieferung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „! 3 x Phenytoin AWD TAB 100 St N2“ zulasten der AOK Nordost (IK 109519005) vor. Wir haben die kostengünstigere Variante mit 1 x 200 Stück und 1 x 100 Stück abgegeben, nur ist die Menge leider kein Vielfaches der N3. Ist die Abgabe trotzdem so möglich?
Antwort:
Da der Arzt genau drei Packungen in Form einer eindeutig bestimmten Verordnung unter Nennung des Normkennzeichens verordnet hat, darf die verordnete Menge an Packungen abgegeben werden. Da Sie das Rezept unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit mit einer N3- und einer N2-Packung beliefert haben, sollte es keine Einwände seitens der Krankenkasse geben. Hätte der Arzt eine unbestimmte Menge oder Stückzahl verordnet (z. B. 300 Stück), dann fände § 6 Rahmenvertrag Anwendung, der nur die Menge einer Packung des Nmax-Bereiches oder ein Vielfaches davon erlauben würde.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung