Reicht die Angabe „2 x 50 Stück“ auf einem BtM-Rezept aus?

Wir stellen uns die Frage, ob auf einem BtM-Rezept die Angabe „2 x 50 Stück“ aus­reicht oder ob zu­sätz­lich noch die Gesamt­menge als 100 Stück ange­geben werden muss.

Antwort

In § 9 Abs. 1 der BtMVV ist fest­ge­legt, welche An­gaben zum BtM auf dem Rezept zu finden sein müssen:

9 Abs. 1 BtMVV

„Auf dem Betäubungs­mittel­rezept sind anzu­geben:
[…] 3. Arznei­mittel­bezeichnung, soweit dadurch eine der nach­stehenden Angaben nicht ein­deutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichts­menge des ent­haltenen Betäubungs­mittels je Packungs­einheit, bei abge­teilten Zube­reitungen je abge­teilter Form, Dar­reichungs­form,
4. Menge des ver­schriebenen Arznei­mittels in Gramm oder Milli­liter, Stück­zahl der abge­teilten Form, […]“

Die Angabe „2 x 50 Stück“ ist nach unserer Auf­fassung aus­reichend und ein­deutig. Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann dürfen Sie die Gesamt­menge nach ärzt­licher Rück­sprache auch ergänzen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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