Reicht die Angabe „2 x 50 Stück“ auf einem BtM-Rezept aus?
Wir stellen uns die Frage, ob auf einem BtM-Rezept die Angabe „2 x 50 Stück“ ausreicht oder ob zusätzlich noch die Gesamtmenge als 100 Stück angegeben werden muss.
Antwort
In § 9 Abs. 1 der BtMVV ist festgelegt, welche Angaben zum BtM auf dem Rezept zu finden sein müssen:
9 Abs. 1 BtMVV
„Auf dem Betäubungsmittelrezept sind anzugeben:
[…] 3. Arzneimittelbezeichnung, soweit dadurch eine der nachstehenden Angaben nicht eindeutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, Darreichungsform,
4. Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form, […]“
Die Angabe „2 x 50 Stück“ ist nach unserer Auffassung ausreichend und eindeutig. Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann dürfen Sie die Gesamtmenge nach ärztlicher Rücksprache auch ergänzen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung