Reicht bei einem E-Rezept die Angabe der PZN?

Uns liegt ein E-Rezept mit folgenden Angaben zum Arzneimittel vor: Latanoprost PZN 09097260.

Dürfen wir das Rezept so beliefern?

Antwort

Grundsätzlich ist die Angabe der Bezeichnung des Fertigarzneimittels und die Angabe der PZN laut § 2 Abs. 1 AMVV nicht ausreichend. In § 2 der Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag über elektronische Verordnungen findet sich jedoch Folgendes:

2 Abs. 1 AMVV

Der Vergütungsanspruch der Apothekerin/des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher/vertragszahnärztlicher Verordnung auch dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: […]

a) [...] 2. Wenn Angaben zu der Darreichungsform, Wirkstärke, der Packungsgröße oder der Menge fehlen, reicht es aus, wenn diese Angabe durch die in der Verordnung vorhandenen Pharmazentralnummer (PZN) eindeutig festgelegt sind. […]

Sie können das Rezept also beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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