Reicht bei einem E-Rezept die Angabe der PZN?
Uns liegt ein E-Rezept mit folgenden Angaben zum Arzneimittel vor: Latanoprost PZN 09097260.
Dürfen wir das Rezept so beliefern?
Antwort
Grundsätzlich ist die Angabe der Bezeichnung des Fertigarzneimittels und die Angabe der PZN laut § 2 Abs. 1 AMVV nicht ausreichend. In § 2 der Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag über elektronische Verordnungen findet sich jedoch Folgendes:
2 Abs. 1 AMVV
Der Vergütungsanspruch der Apothekerin/des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher/vertragszahnärztlicher Verordnung auch dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: […]
a) [...] 2. Wenn Angaben zu der Darreichungsform, Wirkstärke, der Packungsgröße oder der Menge fehlen, reicht es aus, wenn diese Angabe durch die in der Verordnung vorhandenen Pharmazentralnummer (PZN) eindeutig festgelegt sind. […]
Sie können das Rezept also beliefern.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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