Können wir Prontosan Wundgel zulasten der GKV abgeben?
Wir haben eine Verordnung über Prontosan Wundgel 30 ml auf Kassenrezept zulasten der Kaufmännischen Krankenkasse erhalten.
Ist dieses Gel erstattungsfähig?
Antwort
Prontosan akut Wundgel ist als „Medizinprodukt (Verbandstoffe und Pflaster)“ klassifiziert und kann damit auch zulasten einer GKV abgerechnet werden.
Prinzipiell gilt derzeit noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 und anschließend sollten sogenannte sonstige Produkte zur Wundbehandlung nur noch als Medizinprodukte gelistet sein. Damit wäre die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit an die Listung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie geknüpft. Die Übergangsfrist wurde jüngst verlängert, um die Versorgung mit den entsprechenden Produkten abzusichern und den Herstellern mehr Zeit zu geben, die Aufnahme in die Anlage V anzugehen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung