Privatrezept ohne Mengen­angabe – was dürfen wir ab­geben?

Uns liegt ein Privat­rezept mit folgender Verordnung vor: „Amoxicillin Tbl. 1 g – 1 g – 1 g für 6 Wochen“.
Nach der AMVV müsste die abzu­ge­bende Menge auf dem Rezept stehen.

Können bzw. müssen wir die benötigte Menge aus den genannten Angaben errechnen? Oder muss eine Menge auf der Ver­ordnung ergänzt werden?

Antwort

Sie haben schon ganz korrekt die Grund­lage genannt, nämlich die Arznei­mittel­ver­schreibungs­ver­ordnung.

Neben den erforder­lichen Angaben auf dem Rezept (zu denen auch wie von Ihnen beschrieben die Menge gehört) steht in § 2 Abs. 4 der AMVV Folgendes:

2 Abs. 4 AMVV

„Fehlt bei Arznei­mitteln in abgabe­fertigen Packungen die Angabe der Menge des ver­schriebenen Arznei­mittels, so gilt die kleinste Packung als ver­schrieben.“

Daher können Sie nach unserer Ein­schätzung auf diese Ver­ordnung nur die kleinste im Handel befind­liche Packung abgeben. Alternativ müsste die gewünschte Menge nachge­tragen werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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