Privatrezept ohne Mengenangabe – was dürfen wir abgeben?
Uns liegt ein Privatrezept mit folgender Verordnung vor: „Amoxicillin Tbl. 1 g – 1 g – 1 g für 6 Wochen“.
Nach der AMVV müsste die abzugebende Menge auf dem Rezept stehen.
Können bzw. müssen wir die benötigte Menge aus den genannten Angaben errechnen? Oder muss eine Menge auf der Verordnung ergänzt werden?
Antwort
Sie haben schon ganz korrekt die Grundlage genannt, nämlich die Arzneimittelverschreibungsverordnung.
Neben den erforderlichen Angaben auf dem Rezept (zu denen auch wie von Ihnen beschrieben die Menge gehört) steht in § 2 Abs. 4 der AMVV Folgendes:
2 Abs. 4 AMVV
„Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arzneimittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben.“
Daher können Sie nach unserer Einschätzung auf diese Verordnung nur die kleinste im Handel befindliche Packung abgeben. Alternativ müsste die gewünschte Menge nachgetragen werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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