Preisberechnung bei Einzelimporten
Uns liegt ein Rezept über einen Einzelimport vor – allerdings werden mehrere Packungen benötigt.
Wie berechnet sich der Preis für ein Importarzneimittel, wenn mehrere Packungen zur Belieferung verwendet werden?
Antwort
Auch bei Einzelimporten nach § 73 AMG findet die Preisberechnung nach AMPreisV statt. Dementsprechend sind zunächst die Einzelpreise zu berechnen, dann Mehrwertsteuer und Beschaffungskosten aufzuschlagen. Die Beschaffungskosten sind in einer separaten Abrechnungszeile anzugeben.
Die Berechnung erfolgt also folgendermaßen:
Aufschläge auf die einzelnen Packungen = (Einzelpreis + MwSt.) x Anzahl der Packungen + Beschaffungskosten
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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