Preisberechnung bei Einzelimporten

Uns liegt ein Rezept über einen Einzel­import vor – aller­dings werden mehrere Packungen benötigt.

Wie berechnet sich der Preis für ein Import­arznei­mittel, wenn mehrere Packungen zur Belieferung verwendet werden?

Antwort

Auch bei Einzel­importen nach § 73 AMG findet die Preis­berechnung nach AMPreisV statt. Dementsprechend sind zunächst die Einzel­preise zu berechnen, dann Mehr­wert­steuer und Beschaffungs­kosten aufzu­schlagen. Die Beschaffungskosten sind in einer separaten Abrechnungs­zeile anzu­geben.

Die Berechnung erfolgt also folgendermaßen:

Aufschläge auf die einzelnen Packungen = (Einzel­preis + MwSt.) x Anzahl der Packungen + Beschaffungs­kosten

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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