Preisbegrenzung bei Entlass­rezepten?

Wir erhalten häufiger Rezepte über hoch­preisige Arznei­mittel, die im Rahmen des Entlass­managements ausge­stellt wurden.

Uns stellt sich daher die Frage, ob es wohl so etwas wie eine Preis­begrenzung für Arznei­mittel im Entlass­management gibt.

Antwort

Diese Annahme ist nach­voll­ziehbar, da im Entlass­management nur die kleinste definierte Packungs­größe (im Normal­fall N1) verordnet werden darf. Das liegt aber – zumindest nicht primär – an finanziellen Abwägungen, sondern ist der Tat­sache geschuldet, dass mit dem Entlass­management lediglich eine Über­gangs­ver­sorgung der Patien­tinnen und Patienten sicher­ge­stellt werden soll. Eine Preis­obergrenze für ver­ordnete Arznei­mittel gibt es daher nicht. Solange die Kriterien für eine sach­ge­mäße Ver­ordnung gegeben sind, können Sie auch hoch­preisige Arznei­mittel im Entlass­management abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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