Preisbegrenzung bei Entlassrezepten?
Wir erhalten häufiger Rezepte über hochpreisige Arzneimittel, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt wurden.
Uns stellt sich daher die Frage, ob es wohl so etwas wie eine Preisbegrenzung für Arzneimittel im Entlassmanagement gibt.
Antwort
Diese Annahme ist nachvollziehbar, da im Entlassmanagement nur die kleinste definierte Packungsgröße (im Normalfall N1) verordnet werden darf. Das liegt aber – zumindest nicht primär – an finanziellen Abwägungen, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass mit dem Entlassmanagement lediglich eine Übergangsversorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden soll. Eine Preisobergrenze für verordnete Arzneimittel gibt es daher nicht. Solange die Kriterien für eine sachgemäße Verordnung gegeben sind, können Sie auch hochpreisige Arzneimittel im Entlassmanagement abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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