Dürfen wir eine Packung ohne Normgröße abgeben?

Wir haben eine Verordnung über Prolutex 25 mg 14 Stück vorliegen. Die Packung hat keine Normgröße, daher sind wir uns unsicher, ob die Abrechnung zulasten der AOK Hessen möglich ist. Können Sie uns sagen, ob diese Packung abrechnungsfähig ist?

Antwort

Grundsätzlich sind auch Arzneimittel abrechnungsfähig, die keine Normgröße tragen. Wichtig ist jedoch zu prüfen, ob es sich um eine sogenannte Jumbopackung handelt. Als Jumbopackungen gelten Packungen von Fertigarzneimitteln, deren Inhalt größer ist als die größte Messzahl, die für den jeweiligen Wirkstoff oder die jeweilige Arzneimittelgruppe in der Packungsgrößenverordnung (Anlage I zur Verwaltungsvorschrift) festgelegt wurde.

Der größte für Prolutex definierte N-Bereich ist der N2-Bereich (9 bis 12 Stück). Die 14er-Packung Prolutex übersteigt daher leider Nmax und gilt somit als Jumbopackung. Diese darf nicht zulasten der GKV abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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