Darf Ozempic im Off-Label-Use auf Privatrezept verordnet werden?

In letzter Zeit bekommen wir gehäuft Privatrezepte über Ozempic, das augenscheinlich nicht zur Diabetesbehandlung verordnet wurde. Wir stellen uns die Frage, ob Ozempic im Off-Label-Use auf Privatrezept verordnet werden darf.

Antwort

Grundsätzlich gibt es kein Verbot, das besagt, dass Ozempic nicht im Off-Label-Use auf Privatrezepten verordnet werden dürfte. Rein rechtlich gibt es also keinen Grund, solche Rezepte nicht zu beliefern. Im Auge behalten sollten Sie jedoch Folgendes:

  1. Möglichkeit von Rezeptfälschungen
    Insbesondere bei den „Abnehmspritzen“ häuften sich eine Zeit lang Rezeptfälschungen. Halten Sie daher beide Augen nach möglichen Fälschungskriterien offen. Dazu gehören u. a. folgende: 
    • Verordnung auf Privatrezept trotz Erstattungsmöglichkeit durch GKV
    • Unvollständige oder fehlerhafte Rezeptangaben (z. B. Versichertenstatus 1 für einen Minderjährigen, fehlende PLZ vor Ortsangabe, Geburtsjahr der Patientin oder des Patienten nicht zweistellig gedruckt)
    • Unstimmigkeiten bei Arzt- und Betriebsstättennummern
    • Fehlende oder falsche Angaben im Arztstempel (z. B. angegebene Telefon-Nr. passt nicht zur Praxis)
    • Kopiertes oder selbstgedrucktes Rezept
    • Die Versichertenanschrift ist räumlich weit entfernt vom Standort der Apotheke oder die Arztpraxis ist weit entfernt von Wohnort oder Apothekenstandort.
  2. Durch vermehrte Verordnung von Ozempic für den Off-Label-Use besteht eventuell die Gefahr, dass es wieder zu einem Engpass kommen kann und Diabetikerinnen und Diabetiker nicht ausreichend versorgt werden können.

Sie können in der Apotheke nur prüfen, ob es sich um eine Rezeptfälschung handelt. Ist dies nicht der Fall, gibt es keine Regelung, die eine Rezeptbelieferung verbietet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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