Original oder Import abgeben?
Dürfen wir das Originalpräparat abgeben, wenn dieses verordnet ist, es keine Rabattverträge gibt und unsere Importquote bei der entsprechenden Krankenkasse erreicht ist?
Wir haben zum Beispiel ein Rezept über Pradaxa 110 mg 180 St. PZN 06561900 zulasten der AOK Niedersachen mit Aut-idem-Kreuz vorgelegt bekommen.
Antwort
Wenn Sie Ihr Einsparziel bei einer Krankenkasse erreicht haben, haben Sie persönlich gar keinen großen Vorteil davon, wenn Sie weitere preisgünstige Importe abgeben. Dies wird Ihnen zwar als Importguthaben gutgeschrieben, aber dieser Betrag wird nicht in bar ausgezahlt, sondern nur zur Verrechnung eventuell anfallender Importmalus herangezogen.
Da das Original bereits verordnet ist und es in der Vergleichsgruppe zwischen Original und Importen keine Rabattverträge gibt, gibt es auch keine Probleme mit dem Preisanker – Sie können daher das Original abgeben und tun dann eben nichts für Ihren Importbonus.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung