Original oder Import abgeben?

Dürfen wir das Original­präparat abgeben, wenn dieses verordnet ist, es keine Rabatt­verträge gibt und unsere Import­quote bei der ent­sprechenden Kranken­kasse erreicht ist?

Wir haben zum Beispiel ein Rezept über Pradaxa 110 mg 180 St. PZN 06561900 zu­lasten der AOK Nieder­sachen mit Aut-idem-Kreuz vor­ge­legt bekommen.

Antwort

Wenn Sie Ihr Einspar­ziel bei einer Kranken­kasse erreicht haben, haben Sie persön­lich gar keinen großen Vorteil davon, wenn Sie weitere preis­günstige Importe abgeben. Dies wird Ihnen zwar als Import­gut­haben gutge­schrieben, aber dieser Betrag wird nicht in bar ausge­zahlt, sondern nur zur Ver­rechnung eventuell anfallender Import­malus heran­ge­zogen.

Da das Original bereits verordnet ist und es in der Ver­gleichs­gruppe zwischen Original und Importen keine Rabatt­ver­träge gibt, gibt es auch keine Probleme mit dem Preis­anker – Sie können daher das Original abgeben und tun dann eben nichts für Ihren Import­bonus.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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