Original mit PZN und Aut-idem-Kreuz verordnet – Austausch verboten?
Wir haben ein Rezept über ein Original erhalten, das mit Angabe der PZN und Aut-idem-Kreuz verordnet wurde. Dürfen/Müssen wir hier trotzdem alternativ auf einen Import austauschen oder gilt das Austauschprinzip zwischen Original und Import nur, wenn keine PZN angegeben ist?
Antwort
Gemäß § 2 Abs. 7 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
2 Abs. 7 Rahmenvertrag
„[…] Die zugelassenen Anwendungsgebiete des Importarzneimittels entsprechen denen des Referenzarzneimittels. Importarzneimittel und ihre Referenzarzneimittel bzw. die entsprechenden Importarzneimittel untereinander gelten als identische Arzneimittel.“
Dabei ist unerheblich, ob bei der Verordnung zusätzlich eine PZN angegeben wurde.
Trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz ist der Austausch zwischen Original und bezugnehmend darauf zugelassenen Importen erlaubt – unter Berücksichtigung von Rabattverträgen und Preisvorgaben (Preisanker, Einsparziel).
Lediglich bei Ersatzkassen können die verordnenden Personen durch Angabe eines entsprechenden Hinweises zusätzlich zum gesetzten Aut-idem-Kreuz einen Austausch zwischen Original und Import unterbinden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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