NRF 7.15. erstattungsfähig?

Uns liegt eine Verordnung über eine Viskose Benzydamin-HCL-Mund­spül­lösung (NRF 7.15.) vor. Auf dem Rezept wurde die Diagnose Mukositis bei Chemo­therapie ange­geben. Unsere Recherche ergab, dass die Rezeptur, aufgrund der Angabe der Diagnose, nicht erstat­tungs­fähig ist.

Wäre sie ohne Angabe der Diagnose erstattungs­fähig? Es sind keine verschrei­bungs­pflichtigen Bestand­teile enthalten.

Antwort

Sofern diese Rezeptur für ein Kind verordnet ist, sehen wir hier kein Risiko für eine Retaxation, da apotheken­pflichtige Arznei­mittel (die auch Rezepturen umfassen) von der gesetz­lichen Kranken­versicherung erstattet werden. Anders sieht es bei Erwachsenen aus. Die ent­haltenen Stoffe dieser Rezeptur fallen nach unserer Ein­schätzung in keinen der Bereiche der OTC-Aus­nahme­liste. Eine Erstattung für Erwachsene ist somit nach unserer Auf­fassung nicht möglich – auch dann nicht, wenn keine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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