NRF 7.15. erstattungsfähig?
Uns liegt eine Verordnung über eine Viskose Benzydamin-HCL-Mundspüllösung (NRF 7.15.) vor. Auf dem Rezept wurde die Diagnose Mukositis bei Chemotherapie angegeben. Unsere Recherche ergab, dass die Rezeptur, aufgrund der Angabe der Diagnose, nicht erstattungsfähig ist.
Wäre sie ohne Angabe der Diagnose erstattungsfähig? Es sind keine verschreibungspflichtigen Bestandteile enthalten.
Antwort
Sofern diese Rezeptur für ein Kind verordnet ist, sehen wir hier kein Risiko für eine Retaxation, da apothekenpflichtige Arzneimittel (die auch Rezepturen umfassen) von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Anders sieht es bei Erwachsenen aus. Die enthaltenen Stoffe dieser Rezeptur fallen nach unserer Einschätzung in keinen der Bereiche der OTC-Ausnahmeliste. Eine Erstattung für Erwachsene ist somit nach unserer Auffassung nicht möglich – auch dann nicht, wenn keine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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