Muss am Abgabetag nochmals die Nichtverfügbarkeitssituation geprüft werden?
Wir haben folgenden Fall: Ein E-Rezept wurde abgerufen und zu diesem Zeitpunkt war das eigentlich nach Abgaberangfolge auszuwählende Arzneimittel nicht lieferbar. Die bestellte Alternative wurde aber erst 2 Wochen später abgeholt. Dann wäre auch das Arzneimittel nach Abgaberangfolge wieder lieferbar gewesen.
Hier stellt sich die Frage: Müssen wir beim Abholvorgang nochmals prüfen, ob die Nichtlieferbarkeit weiterhin besteht?
Antwort
Für die Auswahl des abzugebenden Arzneimittels ist der Abruf aus der TI entscheidend. Nach § 7 Rahmenvertrag gilt:
7 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Grundlage für die Auswahl des abzugebenden Arzneimittels ist die gültige, ordnungsgemäße vertragsärztliche oder ‑zahnärztliche Verordnung in papiergebundener oder elektronischer Form zum Zeitpunkt der Vorlage. Für eine elektronische Verordnung ist der Zeitpunkt des Abrufs aus der TI maßgebend. […]“
Ist also zum Abrufdatum das eigentlich nach Abgaberangfolge auszuwählende Arzneimittel nicht verfügbar, müssen Sie mit entsprechender Dokumentation die Alternative bestellen.
Somit müssen Sie die Nichtverfügbarkeit am Tag der Abgabe nicht noch einmal prüfen. Der Abgabetag ist jedoch für den abzurechnenden Preis maßgeblich.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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