Nicotinell auf GKV-Rezept möglich?
Wir haben eine Verordnung über „Nicotinell 21 mg 24 STD PFT 7 ST nb (PZN 03764560)“ zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vorliegen. Kann dieses Pflaster, obwohl es ein Lifestyle-Medikament ist, auf Rezept abgerechnet werden?
Antwort
In der Regel sind sogenannte Lifestyle-Arzneimittel von der Erstattung der Krankenkasse ausgeschlossen.
In der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie ist festgelegt, welche Wirkstoffe bzw. Arzneimittel als Lifestyle-Arzneimittel gelten. Für manche Wirkstoffe sind bestimmte Ausnahmen festgelegt, bei denen eine Erstattung trotzdem möglich ist, z. B. Tadalafil. Für Nikotin (Nicotinell) gibt es eine solche Ausnahme jedoch nicht. Somit ist das Arzneimittel nicht zulasten der GKV abrechenbar.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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