Nichtverfügbarkeit oder Pharmazeutische Bedenken – was ist wie zu dokumentieren?
Bei folgendem Fall sind wir unsicher, wie wir die Abgabe in der EDV dokumentieren:
Verordnet ist Opipramol neuraxpharm 50 mg 100 Stück, ohne Aut-idem-Kreuz. Als Dosierung ist 1/2–0–0 angegeben. Diese teilbaren Tabletten sind nicht lieferbar, alle Alternativen sind allerdings nicht teilbar. Lieferbar wären 50 Stück der teilbaren Tabletten von Neuraxpharm.
Welches Sonderkennzeichen setzen wir hier? Und bezahlt der Patient dann einmal die Zuzahlung für die 100er-Packung oder 2-mal die Zuzahlung für die beiden 50er-Packungen?
Antwort
Hier liegt der Fall vor, dass Sie aufgrund der Nichtverfügbarkeit der 100er-Packung der teilbaren Tabletten und Pharmazeutischen Bedenken gegen die nicht teilbaren Tabletten stückeln müssen. Wenn Sie Faktor 8 als Faktor für die Pharmazeutischen Bedenken angeben, muss der Patient vermutlich 2-mal 5 Euro zuzahlen. Allerdings ist die rechtliche Grundlage für das Stückeln die alternative Abgabe aus Gründen der Nichtverfügbarkeit gemäß SGB V.
Wir würden daher Faktor 4 (Nichtverfügbarkeit) empfehlen – dann wird die Zuzahlung auch auf Basis der 100 Stück berechnet. Die Pharmazeutischen Bedenken gegen alle Präparate mit nicht teilbaren Tabletten müssten dann zusätzlich handschriftlich dokumentiert werden. Auf jeden Fall sollte beides im Rahmen der Rezeptbearbeitung dokumentiert werden, damit Sie den Vorgang bei eventuellen Rückfragen seitens der Krankenkasse später noch nachvollziehen können.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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