Nichtverfüg­bar­keit oder Pharma­zeutische Bedenken – was ist wie zu doku­mentieren?

Bei folgendem Fall sind wir unsicher, wie wir die Abgabe in der EDV doku­mentieren:
Verordnet ist Opipramol neuraxpharm 50 mg 100 Stück, ohne Aut-idem-Kreuz. Als Dosierung ist 1/2–0–0 angegeben. Diese teilbaren Tabletten sind nicht liefer­bar, alle Alterna­tiven sind aller­dings nicht teil­bar. Lieferbar wären 50 Stück der teilbaren Tabletten von Neuraxpharm.

Welches Sonder­kenn­zeichen setzen wir hier? Und bezahlt der Patient dann einmal die Zu­zahlung für die 100er-Packung oder 2-mal die Zu­zahlung für die beiden 50er-Packungen?

Antwort

Hier liegt der Fall vor, dass Sie aufgrund der Nicht­ver­füg­bar­keit der 100er-Packung der teil­baren Tabletten und Pharma­zeutischen Bedenken gegen die nicht teil­baren Tabletten stückeln müssen. Wenn Sie Faktor 8 als Faktor für die Pharma­zeutischen Bedenken an­geben, muss der Patient vermut­lich 2-mal 5 Euro zu­zahlen. Allerdings ist die recht­liche Grund­lage für das Stückeln die alternative Abgabe aus Gründen der Nicht­ver­füg­bar­keit gemäß SGB V.

Wir würden daher Faktor 4 (Nicht­ver­füg­bar­keit) empfehlen – dann wird die Zu­zahlung auch auf Basis der 100 Stück berechnet. Die Pharma­zeutischen Bedenken gegen alle Präparate mit nicht teil­baren Tabletten müssten dann zusätzlich hand­schriftlich doku­mentiert werden. Auf jeden Fall sollte beides im Rahmen der Rezept­bearbeitung doku­mentiert werden, damit Sie den Vor­gang bei eventuellen Rück­fragen seitens der Kranken­kasse später noch nach­voll­ziehen können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung