Dürfen wir Nasenspray-ratiopharm Panthenol für einen Jugendlichen zulasten der GKV abgeben?

Uns liegt eine Verordnung über Nasenspray-ratiopharm Panthenol für einen 15-Jährigen zulasten der GKV vor. Dürfen wir das Rezept beliefern?

Antwort

OTC-Arzneimittel sind für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs sowie für Kinder mit Entwicklungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs erstattungsfähig. Die Apotheke hat keine Prüfpflicht, ob bei einem Kind ab 12 Jahren eine Entwicklungsstörung vorliegt. Dies kann nur die Ärztin oder der Arzt wissen. Daher können Sie das Rezept beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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