Dürfen wir Nasenspray-ratiopharm Panthenol für einen Jugendlichen zulasten der GKV abgeben?
Uns liegt eine Verordnung über Nasenspray-ratiopharm Panthenol für einen 15-Jährigen zulasten der GKV vor. Dürfen wir das Rezept beliefern?
Antwort
OTC-Arzneimittel sind für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs sowie für Kinder mit Entwicklungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs erstattungsfähig. Die Apotheke hat keine Prüfpflicht, ob bei einem Kind ab 12 Jahren eine Entwicklungsstörung vorliegt. Dies kann nur die Ärztin oder der Arzt wissen. Daher können Sie das Rezept beliefern.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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