NAC BTA statt ACC TAB
Im Notdienst wurde ein Kassenrezept über ACC 600 mg Tabletten (N1) für einen erwachsenen Patienten vorgelegt. Das verordnete Präparat war in unserer Apotheke nicht vorrätig, jedoch bestellbar. Da der Patient das Arzneimittel dringend benötigte, wurde NAC 600 mg Brausetabletten (N1) abgegeben, das in identischer Wirkstoffmenge sofort verfügbar war.
War das richtig?
Antwort
Die Arzneimittel-Richtlinie definiert Darreichungsformen, die austauschbar sind. Ist hier kein Eintrag vorhanden, ist ein Austausch normalerweise nicht möglich. Für den Notdienst gilt § 17 Abs. 5a der Apothekenbetriebsordnung, sofern das verordnete und kein austauschbares Arzneimittel verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt.
17 ApBetrO
„(5a) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 darf der Apotheker bei der Dienstbereitschaft während der Zeiten nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ein anderes, mit dem verschriebenen Arzneimittel nach Anwendungsgebiet und nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile identisches sowie in der Darreichungsform und pharmazeutischen Qualität vergleichbares Arzneimittel abgeben, wenn das verschriebene Arzneimittel nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt, der die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich macht.“
In diesem Fall muss vom Apothekenpersonal beurteilt werden, ob das abgegebene Arzneimittel diesen Vorgaben entspricht. Tatsächlich sind aber ACC 600 Tabletten und NAC 600 mg Brausetabletten der Darreichungsform nach austauschbar. Somit könnten letztere im Notdienst problemlos abgegeben werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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