NAC BTA statt ACC TAB

Im Not­dienst wurde ein Kassen­rezept über ACC 600 mg Tabletten (N1) für einen erwachsenen Patienten vorgelegt. Das verordnete Präparat war in unserer Apotheke nicht vor­rätig, jedoch bestellbar. Da der Patient das Arznei­mittel dringend benötigte, wurde NAC 600 mg Brause­tabletten (N1) abge­geben, das in identischer Wirkstoff­menge sofort verfügbar war.

War das richtig?

Antwort

Die Arznei­mittel-Richt­linie definiert Dar­reichungs­formen, die aus­tausch­bar sind. Ist hier kein Eintrag vor­handen, ist ein Aus­tausch normaler­weise nicht möglich. Für den Not­dienst gilt § 17 Abs. 5a der Apotheken­betriebs­ordnung, sofern das ver­ordnete und kein aus­tausch­bares Arznei­mittel verfüg­bar ist und ein dringender Fall vorliegt.

17 ApBetrO

„(5a) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 darf der Apotheker bei der Dienst­bereit­schaft während der Zeiten nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ein anderes, mit dem ver­schriebenen Arznei­mittel nach Anwendungs­gebiet und nach Art und Menge der wirk­samen Bestand­teile identisches sowie in der Dar­reichungs­form und pharma­zeutischen Qualität vergleich­bares Arznei­mittel abgeben, wenn das ver­schriebene Arznei­mittel nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vor­liegt, der die unver­zügliche Anwendung des Arznei­mittels erforder­lich macht.“

In diesem Fall muss vom Apotheken­personal beurteilt werden, ob das abge­gebene Arznei­mittel diesen Vor­gaben entspricht. Tatsächlich sind aber ACC 600 Tabletten und NAC 600 mg Brause­tabletten der Dar­reichungs­form nach aus­tauschbar. Somit könnten letztere im Not­dienst problem­los abge­geben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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