N3 statt 2-mal N2?

Wenn 2-mal N2 verordnet ist und es eine N3 gibt, die für die Patientin auch günstiger in der Zuzahlung wäre, dürfen wir nach Rücksprache mit dem Arzt die Verordnung ändern?

Antwort

Wenn der Arzt auf einem Rezept mehrere kleine Packungen eines Arznei­mittels verordnet hat, so sind diese so wie verordnet abzugeben. Es muss nicht geprüft werden, ob es eine größere Packung gibt, die möglicher­weise günstiger wäre.

Das steht in § 8 des aktuellen Rahmenvertrags (früher war das anders!).

Hinsichtlich der Zuzahlung kann diese Regelung für die Patientin ungünstig sein, denn sie muss die anfallende Zuzahlung pro Packung leisten. Bei der Verordnung mehrerer kleiner Packungen kann also in vielen Fällen die Zuzahlung höher ausfallen, als dies bei Verordnung einer großen Packung der Fall wäre. Doch hier sind der Apotheke nun die Hände gebunden, sie kann nicht automatisch die größere Packung abgeben, um Patientinnen und Patienten die höhere Zuzahlung zu ersparen. Liegt solch ein Fall vor, bleibt nur, die Arztpraxis um ein angepasstes Rezept zu bitten – dies ist für Folgeverordnungen dann ohnehin empfehlenswert, dann kommt es bei weiteren Rezepten nicht erneut zu Schwierigkeiten. Bei E-Rezepten ist jeder Code als eigenständige Verordnung zu sehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung