N3 nicht im Handel – was kann abgegeben werden?
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Uns liegt ein Rezept zulasten der AOK Bayern vor, auf dem „Envarsus 0,75 Tabl. N3“ verordnet ist.
Laut Taxe gibt es Envarsus als N1 mit 30 Stück und mit 90 Stück in einer nicht normierten Packung. Der Arzt ist nicht erreichbar.
Was dürfen wir hier abgeben?
Antwort
Sie haben eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung erhalten. Die 90-Stück-Packung trägt kein Normkennzeichen, da die Menge zwischen den N2- und den N3-Bereich für Tacrolimus fällt:

Abb.: N-Bereiche für Tacrolimus; DAP PZN-Checkplus / Einteilung nach Wirkstoff; Stand 07.10.20
Nach § 8 Abs. 3 Rahmenvertrag gilt:
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“
Und nach § 7 Abs. 3 müsste in einem solchen Fall Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden:
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, bei der elektronischen Verordnung im Dispensierdatensatz aufzunehmen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren.“
Da dieser jedoch nicht erreichbar ist, kann nach § 17 Rahmenvertrag gehandelt werden, wenn es sich um einen dringenden Fall handelt:
17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)
„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: […] 4. Ist bei einer Verordnung nur unter Angabe der N-Bezeichnung keine Packung, die dem verordneten N-Bereich entspricht, vorrätig, ist eine Packung aus dem nächstkleineren N-Bereich, der in der PackungsV definiert ist, abzugeben.“
In diesem Fall kann ohne Arztrücksprache nur die N1-Packung abgegeben werden. Vielleicht kann der Patient aber auch noch warten, bis der Arzt erreichbar ist, denn dieser wird sicherlich mit der Abgabe der 90-Stück-Packung einverstanden sein. Ihm war sicher nur nicht bewusst, dass diese Packung kein Normkennzeichen trägt.
- DAP Merkblatt „Der neue Rahmenvertrag“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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