N3 auf Entlassrezept – wie gehen wir vor?
Zulasten der mkk (IK 109723913) wurde auf einem Entlassrezept „Stalevo 200/50/200 175 St. N3 PZN 04871708“ verordnet.
Da es sich um ein Entlassrezept handelt, darf ja nur maximal bis zur N1-Größe verordnet bzw. abgegeben werden. Sowohl vom verordneten Präparat als auch von verschiedenen Generika-Firmen gibt es eine N1, diese sind aber alle nicht lieferbar. Welche Optionen haben wir nun? Der Hausarzt der betroffenen Person ist im Urlaub.
Antwort
Eine Nichtverfügbarkeit ist Grundvoraussetzung für eine Teilmengenabgabe. Sollte eine verordnete kleine Packung (N1) nicht verfügbar sein, ist nach unserer Einschätzung auch bei Entlassrezepten eine Teilmengenabgabe aus einer größeren Packung möglich.
Nach aktueller Auslegung ist dazu folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
- Lieferbare Großpackung ermitteln und verordnete Menge auseinzeln
- Bestands-/securPharm-Ausbuchung der Großpackung
- Bei Zweitabgabe aus der Großpackung Charge der Packung händisch eintragen
- Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 mit Faktor 2, 3 bzw. 4
- Abrechnung von PZN und Preis der kleinsten im Verkehr befindlichen (fiktiven) Packung plus deren Zuzahlung (§ 3 Abs. 5 AMPreisV)
Bei E-Rezepten erfolgt die Dokumentation im Abgabedatensatz über das Zusatzattribut Gruppe 16.
Da für das Entlassrezept dann der Preis der kleinsten Packung abgerechnet wird, sollte es auch nicht zu einer Retaxierung der Entlassverordnung kommen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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