N3 auf Entlassrezept – wie gehen wir vor?

Zulasten der mkk (IK 109723913) wurde auf einem Entlassrezept „Stalevo 200/50/200 175 St. N3 PZN 04871708“ verordnet.

Da es sich um ein Entlassrezept handelt, darf ja nur maximal bis zur N1-Größe verordnet bzw. abgegeben werden. Sowohl vom verordneten Präparat als auch von verschiedenen Generika-Firmen gibt es eine N1, diese sind aber alle nicht lieferbar. Welche Optionen haben wir nun? Der Hausarzt der betroffenen Person ist im Urlaub.

Antwort

Eine Nicht­verfüg­barkeit ist Grund­voraus­setzung für eine Teil­mengen­abgabe. Sollte eine verordnete kleine Packung (N1) nicht verfüg­bar sein, ist nach unserer Ein­schätzung auch bei Entlass­rezepten eine Teil­mengen­abgabe aus einer größeren Packung möglich.

Nach aktueller Aus­legung ist dazu folgende Vorgehens­weise zu empfehlen:

  • Lieferbare Groß­packung ermitteln und ver­ordnete Menge aus­einzeln
  • Bestands-/securPharm-Aus­buchung der Groß­packung
  • Bei Zweit­abgabe aus der Groß­packung Charge der Packung händisch eintragen
  • Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 mit Faktor 2, 3 bzw. 4
  • Abrechnung von PZN und Preis der kleinsten im Verkehr befindlichen (fiktiven) Packung plus deren Zuzahlung (§ 3 Abs. 5 AMPreisV)

Bei E-Rezepten erfolgt die Dokumentation im Abgabedatensatz über das Zusatzattribut Gruppe 16.

Da für das Entlass­rezept dann der Preis der kleinsten Packung abge­rechnet wird, sollte es auch nicht zu einer Retaxierung der Entlass­verordnung kommen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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