N2 auf Entlass­rezept mit Angabe der Reich­weite erlaubt?

Wir haben ein Entlass­rezept erhalten: Clexane 4000 I.E. 20 St. PZN 00264199 0–0–1 für 14 Tage.

Ist eine Abgabe einer N2-Packung im Entlass­management möglich, wenn der Arzt wie hier einen Hinweis zur Reichweite der Verordnung gegeben hat? Dürfen wir in solch einem Fall die N2 mit 20 Stück abgeben?

Antwort

Auf einem Entlass­rezept dürfen aus­schließlich Arznei­mittel in der kleinsten definierten Packungs­größe (N1) oder kleiner verordnet werden. Diese Regelung dient dazu, die Arznei­mittel­versorgung für die ersten Tage nach der Entlassung sicher­zustellen, in der Regel für bis zu 7 Tage. Es gibt keine Regelung, dass die verordnende Person durch die Angabe der Reich­weite eine größere Packung verordnen kann. Daher sollten Sie die verordnete Menge kürzen und das Rezept nur mit einer N1-Packung beliefern. Für die weitere Versorgung ist dann ein Rezept durch die weiter­be­handelnde Arzt­praxis erforderlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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