Muss zur Abrechnung des Botendienstes ein Vermerk auf das Rezept?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zur Abrechnung des Botendienstes:
Muss man bei Angabe der Botendienstsondernummer 06461110 immer noch einen schriftlichen Vermerk wie „Botendienst Corona-Pandemie“ auf das Rezept aufbringen?
Antwort
Die Botendienst-Sonder-PZN hat mit der Corona-Pandemie mittlerweile nicht mehr direkt etwas zu tun. Zunächst wurde diese natürlich aufgrund der Pandemie eingeführt. Die Abrechnung der Botendienstpauschale ist aber mittlerweile mit Inkrafttreten des Apotheken-Stärkungsgesetzes auf unbestimmte Zeit verlängert worden und findet sich nun in § 129 Abs. 5g des SGB V.
Sie müssen als nicht jedes Mal „Botendienst Corona-Pandemie“ dazuschreiben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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