Muss eine BtM-Notfallverschreibung bedruckt werden?
Wir sind uns im Team uneinig: Muss eine BtM-Notfallverordnung bedruckt werden oder nicht?
Können Sie uns weiterhelfen?
Antwort
Wird eine Notfallverschreibung in der Apotheke vorgelegt, so muss die Apotheke mit der verordnenden Person Rücksprache halten – am besten noch vor der Belieferung des Rezeptes. Somit erfährt die Ärztin bzw. der Arzt auch, an welche Apotheke das nachträglich auszustellende richtige BtM-Rezept nachgeliefert werden muss – dies muss unverzüglich geschehen, also direkt dann, wenn die verordnende Person wieder Zugang zu den BtM-Rezepten hat. Die BtMVV definiert dabei nicht, was „unverzüglich“ bedeutet, es sollte aber so schnell wie möglich geschehen, damit der Vorgang abgeschlossen werden kann.
Das nachzureichende BtM-Rezept ist bei der Ausstellung mit dem Buchstaben „N“ zu kennzeichnen, und mit Teil II dieses Rezeptformulars führt die Apotheke auch die Abrechnung mit der Krankenkasse durch. Das nachgereichte Rezept wird also mit dem tatsächlichen Abgabedatum bedruckt, auch wenn dieses aufgrund der Notfallverschreibung möglicherweise vor dem Ausstellungsdatum der BtM-Verordnung liegt. Wichtig ist, dass die ursprüngliche Notfallverschreibung mit Teil I des nachgelieferten BtM-Formulars fix verbunden wird, also beispielsweise indem man die Rezepte aneinandertackert. Diese beiden Teile verbleiben zur Dokumentation in der Apotheke. Es ist durchaus sinnvoll, dieses ursprüngliche Rezept zu bedrucken, um die Nachverfolgbarkeit im Kassensystem zu gewährleisten. Eine Pflicht hierfür haben Sie aber aus unserer Sicht nicht, da dieses Rezept schließlich nicht abgerechnet wird.
Achtung
Eine „N“-Verschreibung darf nicht beliefert werden!
Aus der zuvor beschriebenen Vorgehensweise bei einer Notfallverschreibung ergibt sich, dass ein BtM-Rezept, das mit einem „N“ gekennzeichnet ist, nicht (nochmals) durch die Apotheke beliefert werden darf! Wird solch ein BtM-Rezept in der Apotheke vorgelegt, so bedeutet dies, dass die ursprüngliche Verordnung bereits beliefert wurde und hier nur das fehlende Rezept nachgereicht wird. Hier sollte dann in der Apotheke auch eine entsprechende Kommunikation gewährleistet sein, sodass bekannt ist, dass noch ein BtM-Rezept nachgereicht wird.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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