Muss die Einzelpreisangabe auf das Muster-16-Rezept?
Ist es korrekt, dass wir aufgrund des Hashcodes bei Muster-16-Rezepten bei Rezepturen keine Einzelpreisangaben mehr aufs Rezept drucken müssen?
Antwort
Laut § 22 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
22 Rahmenvertrag
„Bei der papiergebundenen Verordnung müssen die Angaben nach § 9 Nummer 2 AMPreisV nicht zusätzlich auf dem Arzneiverordnungsblatt aufgetragen werden, da diese Angaben in dem elektronischen Zusatzdatensatz vollständig zu liefern sind und durch den Hashcode der papiergebundenen Verordnung eindeutig zugeordnet werden.“
Da mittels Hashcode das Rezept den elektronischen Zusatzdaten zugeordnet werden kann, müssen die Einzelpreise nicht mehr zusätzlich auf das Rezept gedruckt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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