Muss die Doppelverordnung eines BtM durch zwei verschiedene Ärzte geprüft werden?
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Laut BtMVV darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Höchstmenge verordnen. Wie ist es, wenn der Patient durch zwei Ärzte mit dem gleichen BtM-Arzneimittel versorgt wird und aufgrund dessen die Höchstmenge überschritten wird? In der BtMVV ist von einem Arzt die Rede und nicht von unterschiedlichen Ärzten. Die Beschränkung eines BtM auf eine Höchstmenge soll dem Missbrauch entgegenwirken, aber wie können wir dies überprüfen? Müssen wir mit einer Retaxation rechnen?
Antwort
Die Höchstmengen der BtMVV beziehen sich nur auf Verordnungen durch einen Arzt.
2 Verschreiben durch einen Arzt
„(1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: [...]“
Ein zweiter Arzt kann nicht wissen, was sein Kollege bereits verordnet hat, und kann daher auch kein „A“ setzen. Auch kann die Apotheke dies nur prüfen, wenn der Patient seine Rezepte immer in der gleichen Apotheke einlöst.
 Stellen Sie jedoch eine Doppelverordnung durch zwei Ärzte fest, empfehlen wir Rücksprache mit dem Patienten und dem Arzt zu halten, um eine doppelte Einnahme und Überdosierung zu verhindern.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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