Muss die Dosierungs­anweisung auf einem Sprech­stunden­bedarfs­rezept ver­merkt sein?

Wir stellen uns die Frage, ob auf einem Sprech­stunden­bedarfs­rezept über­haupt eine Dosierungs­anweisung ange­geben sein muss.

Antwort

Dem Wortlaut der Arznei­mittel­verschrei­bungs­ver­ordnung folgend ist eine Dosie­rung nicht erfor­der­lich, wenn das ver­schrie­bene Arznei­mittel un­mit­tel­bar an die ver­schrei­bende Person ab­ge­geben wird. Daher kann die Angabe auf Ver­ordnungen für den Sprech­stunden­bedarf fehlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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