Muss bei Arzneimitteln für eine Tagesklinik eine Dosierung angegeben sein?
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Unsere Apotheke beliefert unter anderem auch Patienten einer onkologischen Tagesklinik.
Muss bei Arzneiformen, wie z. B. Granisetron-Ampullen oder Zoledronsäure 4 mg IFK, eine Dosieranweisung angegeben werden, obwohl die Arzneimittel direkt in die Tagesklinik geliefert und dort vom Arzt in der Praxis angewendet werden?
Antwort
Laut § 2 Abs. 1 Punkt 7 AMVV gilt:
2 Abs. 1 Punkt 7 AMVV
„Die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird. […]“
Dem Wortlaut der AMVV folgend, kann eine Dosierungsangabe ausbleiben, wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird. Geben Sie die Arzneimittel also direkt in die onkologische Praxis, kann die Dosierung auf der Verordnung fehlen.
- DAP Arbeitshilfe „FAQ Dosierungsanweisung auf dem Rezept“ (PDF)
 - DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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