Muss anstelle von Gonal F ein Rabattarzneimittel gegeben werden?

Wir haben eine Frage zu einem Rezept über „Gonal F 300 i. E./0,5 ml 22 µg/0,5 ml Fertigpen 1 St. N1 Merck“ zulasten der Audi BKK (IK 108530850).
Bei der Eingabe in die EDV erscheinen das Original sowie verschiedene preisgünstige Importe. Per Wirkstoffsuche finden wir Rabattartikel (Bemfola und Ovaleap).

Was müssen wir abgeben?

Antwort:

Bei Gonal F handelt es sich um ein biotechnisch hergestelltes Arzneimittel (sog. Biological):

Diese unterliegen nach § 4 Rahmenvertrag unter folgenden Voraussetzungen einer Austauschpflicht:

4 Rahmenvertrag

„Wirkstoffgleich sind auch biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sofern diese auf das jeweilige Referenzarzneimittel Bezug nehmend zugelassen sind und sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht unterscheiden; die Verpflichtung der Apotheke zur Berücksichtigung dieser Arzneimittel bei der Auswahl besteht für in Anlage 1 in der jeweils gültigen Fassung als untereinander wirkstoffgleich aufgeführte Arzneimittel.“

Anlage 1 zum Rahmenvertrag enthält solche Bioidenticals, die gegeneinander ausgetauscht werden dürfen (und im Rahmen von Rabattverträgen auch ausgetauscht werden müssen). Voraussetzung für einen Austausch bei Biologicals ist, dass sie sich in den Ausgangsstoffen und im Herstellungsprozess nicht unterscheiden.

Da Original und Importe als identisch gelten, ist ein Austausch zwischen diesen Präparaten in jedem Fall möglich.

Gonal F 300, Bemfola 300 und Ovaleap 300 enthalten zwar alle den Wirkstoff Folitropin alfa in gleicher Stärke, sind aber in der Anlage des Rahmenvertrags nicht als austauschbar aufgeführt. Daher dürfen Sie ausgehend vom verordneten Gonal F nicht auf eines der rabattierten Präparate austauschen. Ein Austausch auf einen preisgünstigen Gonal-F-Import wäre aber möglich und, sofern Sie Ihre Importquote bei der vorliegenden Krankenkasse noch nicht erfüllt haben, auch erforderlich, damit Sie nicht den Abzug eines Importmalus riskieren.

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