Müssen wir den ver­ordneten Import im Sprech­stunden­bedarf ab­geben?

Uns liegt eine Ver­ordnung über „KONAKION MM 10 mg Lösung 10 St. PZN 17386280“ vor. Der Import ist liefer­bar, wir würden aber gerne das Original ab­geben.

Dürfen wir das?

Antwort

Es gibt im Sprech­stunden­bedarf keine Verpflichtung zur Abgabe von preis­günstigen Importen, jedoch gilt das Wirtschaft­lichkeits­gebot nach § 12 SGB V. Da Sie bei Abgabe des Origi­nals den Preis­anker über­schreiten würden, könnte dies eine Retaxation nach sich ziehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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