Müssen wir den verordneten Import im Sprechstundenbedarf abgeben?
Uns liegt eine Verordnung über „KONAKION MM 10 mg Lösung 10 St. PZN 17386280“ vor. Der Import ist lieferbar, wir würden aber gerne das Original abgeben.
Dürfen wir das?
Antwort
Es gibt im Sprechstundenbedarf keine Verpflichtung zur Abgabe von preisgünstigen Importen, jedoch gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Da Sie bei Abgabe des Originals den Preisanker überschreiten würden, könnte dies eine Retaxation nach sich ziehen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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