Müssen wir 14 rabattierte Tabletten abgeben oder gehen auch 10 unrabattierte?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wie ist bei folgendem Rezept vorzugehen:
Krankenkasse: Knappschaft (IK 109305007)
Verordnet: Amoxicillin 1.000 mg 10 Tbl. (2 x täglich zu den Mahlzeiten für 5 Tage)
Als Rabattartikel zeigt die EDV Amoxicillin 1.000 mg mit 14 Tabletten von ratiopharm als N1-Größe an.
Können wir diese abgeben oder dürfen wir auch 10 Tabletten, wie verordnet, abgeben?
Antwort
Da bei Amoxicillin-Tabletten sowohl die 10er- als auch die 14er-Packung ein N1-Kennzeichen tragen, ist der Austausch im Rahmen von Rabattverträgen erlaubt und Sie sind verpflichtet, diesen Austausch vorzunehmen, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Dies ist in § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag geregelt, in dem die Aut-idem-Kriterien festgelegt werden.
4 Abs. 1 Rahmenvertrag (Auszug)
„Als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.“
Die Abgabe der rabattierten 14er-Packung ist also zulässig und verpflichtend (da Rabattartikel). Die Nichtabgabe des Rabattartikels müssten Sie begründen (Nichtlieferbarkeit, Pharmazeutische Bedenken).
Bei Abgabe der 14er-Packung ist der Patient darauf hinzuweisen, dass vier Tabletten übrig bleiben und diese im Restmüll zu entsorgen sind.
- DAP Patienteninformationen
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im neuen DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung