Müssen wir 14 rabattierte Tabletten abgeben oder gehen auch 10 unrabattierte?

Wie ist bei folgendem Rezept vorzugehen:

Krankenkasse: Knappschaft (IK 109305007)
Verordnet: Amoxicillin 1.000 mg 10 Tbl. (2 x täglich zu den Mahlzeiten für 5 Tage)

Als Rabattartikel zeigt die EDV Amoxicillin 1.000 mg mit 14 Tabletten von ratiopharm als N1-Größe an.

Können wir diese abgeben oder dürfen wir auch 10 Tabletten, wie verordnet, abgeben?

Antwort

Da bei Amoxicillin-Tabletten sowohl die 10er- als auch die 14er-Packung ein N1-Kennzeichen tragen, ist der Austausch im Rahmen von Rabattverträgen erlaubt und Sie sind verpflichtet, diesen Austausch vorzunehmen, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Dies ist in § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag geregelt, in dem die Aut-idem-Kriterien festgelegt werden.

4 Abs. 1 Rahmenvertrag (Auszug)

„Als identisch gelten auch Packungs­größen, die nach der geltenden Fassung der Rechts­verordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungs­größen­ver­ordnung) dem gleichen Packungs­größen­kenn­zeichen zuzu­ordnen sind.“

Die Abgabe der rabattierten 14er-Packung ist also zulässig und verpflichtend (da Rabattartikel). Die Nichtabgabe des Rabattartikels müssten Sie begründen (Nichtlieferbarkeit, Pharmazeutische Bedenken).

Bei Abgabe der 14er-Packung ist der Patient darauf hinzuweisen, dass vier Tabletten übrig bleiben und diese im Restmüll zu entsorgen sind. 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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