Müssen bei Teststreifenverordnungen Preisanker und Importquote beachtet werden?

Wir haben eine Frage zu einer Teststreifenverordnung. Verordnet ist „Contour NEXT ACA-Müller 10 x 50 Stück!“ zulasten der Barmer GEK.

Wenn wir das in unser Kassensystem eingeben, erhalten wir den gleichen Preis für Original und Import. Sind wir verpflichtet, einen Import abzugeben oder können wir auch das Original abgeben?

Wenn wir jetzt das Original abgeben würden, würde sich das negativ auf unsere Importquote auswirken?

Antwort:

Für Teststreifen sind feststehende Vertragspreise vereinbart, die für Originale und Importe identisch sind.

Die Importquote bezieht sich nur auf Arzneimittel.

5 Abs. 3 Rahmenvertrag (Auszug)

„Die Importquote bezeichnet den prozentualen Umsatzanteil abzugebender importierter Arzneimittel am Fertigarzneimittel-Umsatz der Apotheke mit der kostenpflichtigen Krankenkasse und wird auf 5 Prozent festgelegt.“

Die Abgabe der Original-Teststreifen beeinflusst also Ihre Importquote nicht. Der Preisanker bei Importverordnungen bezieht sich ebenso nur auf Arzneimittel.

Deshalb können Sie entweder Original- oder Import-Teststreifen abgeben, z. B. je nachdem, welche Teststreifen Sie am preisgünstigsten einkaufen können.

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