Mehrkosten, Zuzahlung, Lieferengpass – was gilt wann?

Wir sind verwirrt über die ver­schiedenen Regelungen zu Zu­zahlungen und Mehr­kosten, wenn ein Liefer­eng­pass vor­liegt.

Wann berechnen wir was? Was trägt wann die Kranken­kasse? Wir haben den Über­blick verloren.

Antwort

Die Regelungen für die Zuzahlung im Falle eines Liefer­eng­passes sind mittler­weile im SGB V verankert:

61 SGB V

„[…] Erfolgt in der Apotheke auf Grund einer Nicht­ver­füg­bar­keit ein Aus­tausch des ver­ordneten Arznei­mittels gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungs­größe, ist die Zuzahlung nach Satz 1 nur ein­malig auf der Grund­lage der Packungs­größe zu leisten, die der ver­ordneten Menge ent­spricht. Dies gilt ent­sprechend bei der Ab­gabe einer Teil­menge aus einer Packung.“

Demnach berechnet sich die Zuzahlung anhand der ur­sprünglich abzu­gebenden Packung. Wenn eine 3er-Packung also 10 € Zu­zahlung mit sich brachte, dann zahlen Patientinnen und Patienten auch bei Abgabe von 3 kleineren Packungen 10 €. Diese Regelung ist unab­hängig von der be­stehenden Rabatt­ver­trags­situation.

Wenn es um Mehr­kosten geht, ist die Frage nach einem bestehenden Rabatt­vertrag wichtig. Gibt es einen, trägt die Kranken­kasse ent­stehende Mehr­kosten.

Grundlage dafür bildet § 11 des Rahmen­vertrags:

11 Rahmenvertrag

„[…]

(2) Sind alle rabattierten Fertig­arznei­mittel, welche nach Absatz 1 auszu­wählen wären, bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke zur Abgabe eines gemäß § 2 Absatz 10 liefer­fähigen wirk­stoff­gleichen Fertig­arznei­mittels nach Maß­gabe des § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V berechtigt […]

(3) Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Fertig­arznei­mittel zum Fest­betrag verfügbar, trägt die Kranken­kasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugs­größe für die Bemessung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabe­preis des Fertig­arznei­mittels.

[…]“

Vorsicht ist geboten, wenn es im Aus­gangs­szenario keinen Rabatt­vertrag gab – dann müssen Mehr­kosten nach wie vor von der ver­sicherten Person getragen werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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