Wie berechnen sich die Mehrkosten bei einer Stückelung?

Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER über Betmiga 50 mg 100 Retardtabletten erhalten. Diese sind leider nicht lieferbar, es gibt keine Importe oder Rabattarzneimittel. Alternativ haben wir nun Betmiga 50 mg 2 x 30 RET bestellt. Wir fragen uns allerdings, wie viele Mehrkosten die Kundin bezahlen muss. Die Summe, die für die 100er-Packung fällig würde, oder die Mehrkosten, die für 2 x 30 Stück angezeigt werden? Die Zuzahlung bezieht sich in solchen Fällen ja auf die verordnete Packung.

Antwort

Wir gehen davon aus, dass Sie die Mehrkosten der abgegebenen kleinen Packungen berechnen sollten. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens bezieht sich die Sonderregelung, dass man sich auf die verordnete (große) Packung bezieht, ausdrücklich nur auf die Zuzahlung.

Und zweitens sind die Mehrkosten genau die Differenz, die Ihnen sonst fehlt. Sie berechnen der Krankenkasse den Festbetrag für die abgegebenen kleinen Packungen. Das heißt, dass die Differenz zwischen dem VK und dem Festbetrag durch die Kundin zu zahlen ist. Wenn Sie die Mehrkosten auf Basis der verordneten großen Packung berechnen, decken Sie nicht die Kosten, die bei der Abgabe der kleinen Packungen durch die Mehrkosten entstehen, daher sollten Sie dazu von den kleinen Packungen ausgehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung