Mehrkosten bei BG-Rezept
Wir haben eine Verordnung über „Voltaren Schmerzgel forte 23,2 mg/g 150 g“ zulasten der BG Bauwirtschaft mit Aut-idem-Kreuz vorgelegt bekommen. Zusätzlich ist der Vermerk „Patient verträgt andere Salbe nicht“ auf dem Rezept vermerkt.
Unser Kassensystem übernimmt die Mehrkosten nicht zulasten der BG, sondern rechnet diese dem Patienten an.
Ist das richtig so?
Antwort
Grundsätzlich müssen auch bei BG-Rezepten die Mehrkosten von den Patientinnen und Patienten getragen werden. Die verschreibende Person kann jedoch auf die Notwendigkeit des teureren, mehrkostenpflichtigen Arzneimittels hinweisen. In diesem Fall kann auch ein Preis oberhalb der Festbetragsgrenze der BG in Rechnung gestellt werden. Als solch ein Hinweis ist auch ein Aut-idem-Kreuz ausreichend.
5 Abs. 6 Arzneiversorgungsvertrag Berufsgenossenschaften
„Ist für das abgegebene Mittel ein Festbetrag nach § 35 oder 36 SGB V festgesetzt und ist der Apothekenabgabepreis höher als der für dieses Mittel festgesetzte Festbetrag, ist dem Unfallversicherungsträger vorbehaltlich der Regelung des Satzes 2 nur der Festbetrag in Rechnung zu stellen und der Mehrbetrag vom Leistungsnehmer zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Arzt auf dem Verordnungsblatt auf die medizinische Notwendigkeit des teureren Mittels hinweist; in diesem Fall ist dem Unfallversicherungsträger ungeachtet der Festbetragsregelung nach §§ 29 und 31 SGB VII der Apothekenabgabepreis in Rechnung zu stellen. Als Hinweis auf die medizinische Notwendigkeit ist beispielsweise das Setzen des aut-idem Kreuzes zu werten.“
Der Patient muss in diesem Fall keine Mehrkosten zahlen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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