Mehrere Packungen im Entlass­management

Wir haben heute ein Entlass­rezept einer Versicherten der AOK über „Navelbine 20 mg Weichkapseln 3 x 1 Stück“ vorgelegt bekommen. Da es keine N-Bezeichnungen bei diesem Präparat gibt, stellt uns sich die Frage, ob wir nur eine Packung abgeben dürfen oder ob 3 Packungen mit einer Tablette (wie auf dem Rezept verordnet) auch möglich wären. Es gibt auch noch eine 4er-Packung – dürfte diese abgegeben werden, sofern sie verordnet ist?

Antwort

Sie dürfen im Entlassmanagement leider nur eine Packung abgeben. In Anlage 8 zum Rahmen­vertrag nach § 129 SGB V (Ergänzende Bestim­mungen für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlass­managements nach § 39 Absatz 1a SGB V) ist in § 4 Abs. 1 Folgendes geregelt:

4 Abs. 1

(1) Im Rahmen des Entlass­managements ist eine Arznei­mittel­packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen, das gemäß Packungs­größen­ver­ordnung bestimmt wurde, oder eine kleinere Packung abzugeben. Dabei darf die ver­ordnete Menge nicht über­schritten werden. Ist das kleinste Packungs­größen­kenn­zeichen gemäß Packungs­größen­ver­ordnung nicht bestimmt, kann eine Packung abge­geben werden, die die Größe einer Packung mit dem nächst­größeren bestimmten Packungsgrößenkennzeichen nicht über­steigt.

Wäre die 4er-Packung verordnet, dürfte diese auf dem Rezept abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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