Mehrere Packungen im Entlassmanagement
Wir haben heute ein Entlassrezept einer Versicherten der AOK über „Navelbine 20 mg Weichkapseln 3 x 1 Stück“ vorgelegt bekommen. Da es keine N-Bezeichnungen bei diesem Präparat gibt, stellt uns sich die Frage, ob wir nur eine Packung abgeben dürfen oder ob 3 Packungen mit einer Tablette (wie auf dem Rezept verordnet) auch möglich wären. Es gibt auch noch eine 4er-Packung – dürfte diese abgegeben werden, sofern sie verordnet ist?
Antwort
Sie dürfen im Entlassmanagement leider nur eine Packung abgeben. In Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V (Ergänzende Bestimmungen für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V) ist in § 4 Abs. 1 Folgendes geregelt:
4 Abs. 1
(1) Im Rahmen des Entlassmanagements ist eine Arzneimittelpackung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen, das gemäß Packungsgrößenverordnung bestimmt wurde, oder eine kleinere Packung abzugeben. Dabei darf die verordnete Menge nicht überschritten werden. Ist das kleinste Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung nicht bestimmt, kann eine Packung abgegeben werden, die die Größe einer Packung mit dem nächstgrößeren bestimmten Packungsgrößenkennzeichen nicht übersteigt.
Wäre die 4er-Packung verordnet, dürfte diese auf dem Rezept abgegeben werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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