Medizinprodukt: Geben wir dreimal die kleine oder einmal die große Packung ab?

Wir haben eine Frage zur Abgabe von Kinderlax elektrolyt­frei Pulver:
Für ein 2-jähriges Kind wurden drei Packungen mit je 30 Stück (PZN 11952181) Kinderlax zulasten der AOK verordnet.

Dürfen wir das Rezept so beliefern oder müssen wir aus Wirtschaft­lich­keits­gründen die große Packung mit 3 x 30 Stück (PZN 11952703) abgeben?

Antwort

Bei Kinderlax elektrolyt­frei handelt es sich um ein ver­ordnungs­fähiges Medizin­produkt. Daher kommt § 8 des Rahmen­vertrags – der sich auf die Abgabe von Arznei­mitteln zulasten einer GKV bezieht – nicht zum Tragen, wonach in einem solchen Falle die verordnete Menge an Packungen abge­geben werden müsste.

Bei Verordnung von Medizin­produkten ist das allgemeine Wirtschaft­lich­keits­gebot gemäß § 12 SGB V zu beachten. Aufgrund des günstigeren Preises im Vergleich zu drei einzelnen kleinen Packungen sollten Sie die große Packung (PZN 11952703) abgeben. Ein Hinweis auf den § 12 SGB V auf der Ver­ordnung kann nicht schaden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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