Medizinprodukt: Geben wir dreimal die kleine oder einmal die große Packung ab?
Wir haben eine Frage zur Abgabe von Kinderlax elektrolytfrei Pulver:
Für ein 2-jähriges Kind wurden drei Packungen mit je 30 Stück (PZN 11952181) Kinderlax zulasten der AOK verordnet.
Dürfen wir das Rezept so beliefern oder müssen wir aus Wirtschaftlichkeitsgründen die große Packung mit 3 x 30 Stück (PZN 11952703) abgeben?
Antwort
Bei Kinderlax elektrolytfrei handelt es sich um ein verordnungsfähiges Medizinprodukt. Daher kommt § 8 des Rahmenvertrags – der sich auf die Abgabe von Arzneimitteln zulasten einer GKV bezieht – nicht zum Tragen, wonach in einem solchen Falle die verordnete Menge an Packungen abgegeben werden müsste.
Bei Verordnung von Medizinprodukten ist das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu beachten. Aufgrund des günstigeren Preises im Vergleich zu drei einzelnen kleinen Packungen sollten Sie die große Packung (PZN 11952703) abgeben. Ein Hinweis auf den § 12 SGB V auf der Verordnung kann nicht schaden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung