Medizinprodukt bei Fazialisparese: Ist die Abgabe auf Kassenrezept möglich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Rezept erhalten: „Hylo-Gel N2 bei Fazialisparese“
Können wir Hylo-Gel auf Kassenrezept bei der Techniker Krankenkasse abgeben?
Antwort
Als Medizinprodukt der Anlage V der AM-RL des G-BA ist Hylo-Gel unter den dort angegebenen Bedingungen, unter anderem die Fazialisparese, auch für Erwachsene erstattungsfähig.

Da Medizinprodukte keine Normkennzeichen tragen, ist die Mengenbezeichnung auf dem vorliegenden Rezept nicht eindeutig. Daher sollte dies durch den Arzt konkretisiert werden.
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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