Liegt hier ein Entlass­rezept vor?

Wir haben vermutlich ein Entlass­rezept erhalten, auf dem ein Hoch­preiser (fast 6.000 Euro) verordnet wurde. Das Rezept trägt die 04 im Status­feld (letzte beiden Ziffern), die BSNR beginnt mit 77, weicht aller­dings von der Angabe in der Codier­zeile ab. Der Balken „Entlass­management“ ist nicht vorhanden. Die verordnete Packungs­größe ist eine N2, eine N1 wäre eben­falls im Handel.

Wie gehen wir mit solch einem Rezept um?

Antwort

Wir würden Ihnen hier empfehlen, eine ordnungs­gemäße, ein­deutige Ver­ordnung zu erwirken. Die N2-Größe kann nur auf einem normalen und nicht auf einem Entlass­rezept verordnet werden. Da es in diesem Fall eine N1 gibt, könnte man auf Entlass­rezept nur diese Packungs­größe verordnen. Unserer Erfahrung nach retaxieren Kranken­kassen Rezepte, die nach Ablauf der 3-Tages-Frist beliefert wurden und Merk­male eines Entlass­rezeptes tragen – selbst wenn diese nicht alle vor­handen sind. Lassen Sie sich also vor allem im Hin­blick auf diesen Hoch­preiser ent­weder ein normales Muster-16-Rezept über die N2 oder ein ordnungs­gemäß ausge­stelltes Entlass­rezept (inklusive Balken im Personalien­feld) über die N1 aus­stellen. Alles andere wäre in unseren Augen retax­anfällig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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